Leinenpflicht für Hunde
Leinenpflicht für Hunde im Wald und in der freien Natur während der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis 15. Juli
Die Stadt Bockenem weist darauf hin, dass nach den Bestimmungen des Nieders. Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) Hunde in der freien Landschaft – Waldflächen und übrige freie Landschaft - vom 1. April bis 15. Juli nur an der Leine geführt werden dürfen.
In dieser Zeit (Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit) ist die Anwesenheit der Hunde in der Natur besonders schädlich für die frei lebenden Tiere. Die Witterung des Hundes ist für sie ein Alarmsignal eines Feindes und beunruhigt sie stark und nachhaltig bei der Aufzucht und Pflege der Jungtiere. Auch wenn der Hund den Tieren nicht nachstellt und nur mehr oder weniger weit vom Weg entfernt herumbummelt oder läuft, steht die Hundewitterung für längere Zeit in der Nähe der Nester oder Kinderstuben der Tiere und bringt den natürlichen Lebenslauf durcheinander bis zur tödlichen Gefährdung der empfindlichen Jungtiere.
Das Ordnungsamt bittet alle Hundehalter, die gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich des Leinenzwanges unbedingt zu beachten. Verstöße hiergegen können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße belegt werden.